Neubau/Umbau

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Bei Neubauten oder Umbauten eines Wohnhauses (Gebäudes) ist eine Baubewilligung notwendig.

Wenn Sie einen Um- oder Neubau vorhaben, suchen Sie bitte VOR der Einreichung um eine
Vorprüfung bei unserem Bauamtsleiter Ing. Guido Gasser an. Email:  Link

Auch wenn Sie eine Pergola, ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen über 6 m² verbauter
Fläche oder 2 m Höhe bauen, ist dies baubewilligungspflichtig.
 

Vor dem Einbau einer neuen Zentralheizung (z. B. Pellets) bzw. bei einem Kesseltausch
ist ebenfalls eine Bauanzeige zu machen.

Für die Baubewilligung ist die Vorlage eines Bauplanes, einer
ausführlichen Baubeschreibung sowie eines Energieausweises – alles in 4facher Ausführung – erforderlich.

Das Formular "Bauansuchen" finden Sie im Menüpunkt "Bauen und Wohnen" - "Formulare"