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Zentrum > Bürgerservice > Gemeinde Förderungen > Wärmepumpenanlagen
Förderung durch das Amt der NÖ Landesregierung Bauanzeige oder Baubewilligung Nachweis der Auszahlung der Landesförderung
Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung: 15% der Anlagekosten, jedoch max. EUR 363,-- Wärmepumpenanlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung:15% der Anlagekosten, jedoch max. EUR 545,--
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Die Auszahlung des Gemeindezuschusses erfolgt im Rahmen der Budgetmittel nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand (Gemeinderat), Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert.
06.09.2010wolkig9°C bis 17WIND 22,0 KM/H
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