Photovoltaikanlagen

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Förderungsvoraussetzungen: 

Förderung durch das Amt der NÖ Landesregierung
Bauanzeige oder Baubewilligung
Nachweis der Auszahlung der Landesförderung

 

Fördersatz:

Photovoltaikanlage:
15% der Anlagekosten, max. EUR 545,-- 

 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.
Die Auszahlung des Gemeindezuschusses erfolgt im Rahmen der
Budgetmittel nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand (Gemeinderat),
Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert.