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Zentrum > Bürgerservice > Gemeinde Förderungen > Photovoltaikanlagen
Förderung durch das Amt der NÖ Landesregierung Bauanzeige oder Baubewilligung Nachweis der Auszahlung der Landesförderung
Photovoltaikanlage: 15% der Anlagekosten, max. EUR 545,--
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Die Auszahlung des Gemeindezuschusses erfolgt im Rahmen der Budgetmittel nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand (Gemeinderat), Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert.
08.09.2010leichter regen13°C bis 17WIND 38,9 KM/H
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